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Kanzlei Kapitalmarktrecht

Die Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen gilt seit Jahren als effektives Modell, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern. Motivierte Mitarbeiter und die Identifikation mit dem eigenen Unternehmen fördern die Leistungsfähigkeit. Zudem bleibt das Kapital der Mitarbeiter im eigenen Haus und kann für Investitionszwecke genutzt werden. Dabei ist die Mitarbeiterbeteiligung nicht auf die klassischen Belegschaftsaktien beschränkt, bei denen der Mitarbeiter echter Teilhaber mit Stimmrechten wird. Vielmehr besteht die Möglichkeit der Ausgabe von stimmrechtslosen Beteiligungen wie Genussrechen, stillen Beteiligungen oder virtuellen Anteilen.

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Rubrik / Kategorie: Arbeit & Beruf / Information & Recht
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